Voraussetzungen
Zu den obligatorischen Veranstaltungen, die in die Berechnung der Stunden eingehen, gehören abhängig vom Kursprofil z. B.:
Überprüfung der Lernergebnisse (Abschlusstest)
Der Abschlusstest umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Test. Der Abschlusstest gilt als bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Teil bestanden wurden.
Schriftlicher Test
Die Teilnehmer:innen weisen in einem Aufsatz zu einem vorgegebenen Thema nach, dass sie während des Kurses ihre Sprachkompetenzen und ihr landeskundliches Wissen erweitert haben. Die Anforderungen an den Umfang und die sprachliche Gestaltung hängen vom Sprachniveau der Teilnehmer ab. Der Test findet in der letzten Kurswoche statt.
Bewertet werden die Ausdrucksfähigkeit (Inhalt) und die sprachliche Korrektheit. Aus beiden Bewertungen wird das Gesamtergebnis ermittelt. Der schriftliche Test ist bestanden, wenn die erreichte Prozentzahl bei oder über 60% liegt.
Mündlicher Test
Den mündlichen Test bildet ein Gespräch mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Landeskunde Deutschlands“ von ca. 15 Minuten Dauer, das in der letzten Kurswoche stattfindet.
Auch hier werden sprachliche und inhaltliche Aspekte bewertet. Der mündliche Test ist bestanden, wenn die erreichte Prozentzahl bei oder über 60% liegt.